Die Bundesregierung aber auch die einzelnen Bundesländer haben in den Zeiten der Krise für Unternehmen zahlreiche Förderprogramme und Finanzierungsangebote auf den Weg gebracht. Dazu gehören Zuschüsse und Kredite.
Hier ein Überblick über bundesweite Maßnahmen, von Zuschüssen und Krediten, Grundsicherung und Forderungsmanagement und Vieles mehr:
Zuschüsse
- Soforthilfe-Programm – bereits beendet
Nur für Betriebsmittel (Miete, Fixkosten, Zinsen) Laufzeit bis 31. Mai 2020
Vorsicht: Falls Selbstständige und Solopreneure den Zuschuss zu Unrecht erhalten haben, weil diese auch den Unternehmerlohn eingerechnet haben, kann das Finanzamt eine Rückzahlung fordern! - Überbrückungshilfe-Programm
Bis 31.12.20 – wird über den StB beantragt
Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 EUR pro Monat für maximal sieben Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 5.000 EUR pro Monat für maximal sieben Monate.
Hinweis: Baden-Württemberg, NRW und Thüringen bezuschussen aktuell auch entgangenen Unternehmerlohn!
Kredite
KfW-Kredite zu günstigen Konditionen werden wie bisher auch nur über die Hausbank vergeben.
Hinweis: Wie in den letzten Jahren erfahren, so muss man auch aktuell konstatieren, dass Hausbanken an der Vergabe von Kleinkrediten an Selbstständige und kleine Unternehmen häufig kein großes Interesse haben. Deshalb direkt mit den Mitarbeitern der Bank über die Erfolgsaussichten sprechen.
Wichtig: Gibt es eine Perspektive, dass der Kredit auch zurückgezahlt werden kann?
Hier ein Überblick über die aktuellen Programme.
Steuern, Abgaben
In Absprache mit dem Finanzamt können Selbstständige und Unternehmen Steuervorauszahlungen aufgrund der Corona-Krise kürzen bzw. stunden. Viele Ämter zeigen sich diesbezüglich gesprächsbereit.
Mit Unterstützung des Steuerberaters sollten Unternehmer ggf. den Verlust für 2020 ermitteln. So können Steuervorauszahlungen für 2019 zurückgeholt werden.
Sozialversicherungen
Auch Krankenversicherungen zeigen sich flexibel. Selbstständige sollten bei Bedarf einen Antrag auf Minimierung des Beitrags stellen. Der Mindestbeitrag liegt bei Selbstständigen bei rund 200 EUR (Mindesteinkommen 1.062 EUR).
Auch die Rentenversicherung und freiwillige Arbeitslosenversicherung gewähren einen Aufschub der Zahlungen bis Ende Oktober.
Freiwillige Arbeitslosenversicherung
Voraussetzung: der Antragsteller muss mindestens 12 Monate in einem festen versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben (geht auch in Teilzeit), eine Weiterbildung/Studium abgeschlossen haben oder in Elternzeit gewesen sein.
Die Antragstellung sollte spätestens 30 Monate also 2,5 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Viele Tipps hier.
Grundsicherung/ALG2
Bis bis 31. Dezember 2020 ist ein vereinfachter Zugang möglich, wenn kein erhebliches Vermögen vorliegt. Die Höchstgrenze für erhebliches Vermögen liegt bei 60.000 EUR plus je 30.000 EUR für im Haushalt lebende Partner/Kinder.
Zu erheblichen Vermögen zählen sofort verwertbare Mittel wie z.B. Guthaben auf Bankkonten. Dazu zählen nicht: Lebensversicherungen, Altersvorsorge, kapitalbildende Rentenversicherungen u.ä.
Familie/Krankentage
Für die Betreuung kranker Kinder bis zwölf Jahren können Eltern Krankentage nehmen. Die Regierungskoalition will jetzt die Zahl der möglichen Krankentage pro Kind von 20 auf 30 Tage im Jahr erhöhen. Den Lohnersatz zahlt die Krankenkasse.
Insolvenzantrag
Die Insolvenzantragspflicht wird bis 31.12.2020 ausgesetzt.
Voraussetzung: Die Insolvenzreife muss auf Corona zurückzuführen sein.
Hinweis: Unternehmen, die schon vor der Krise in Schwierigkeiten waren, müssen den Antrag auf Insolvenz im Rahmen der üblichen Fristen stellen.
Forderungen/Inkasso
Die einzelne Forderung ergibt sich aus einem Vertrag und einer Rechnung. Vor Beauftragung eines Inkassos sollte der Kunde mindestens eine Mahnung erhalten haben.
Wenn der Kunde bereits insolvent bzw. zahlungsunfähig ist, ist kein klassisches Inkasso-Verfahren mehr möglich.
Ablauf: Ein Inkassobüro wird beauftragt, die Forderung einzutreiben und agiert im Namen des Unternehmens oder auch Selbstständigen.
Die Forderung wird an das Inkassobüro verkauft. Das Inkassobüro treibt die Forderung dann im eigenen Namen ein.
Vorteil: das Unternehmen bzw. der Selbstständige erhält sein Geld (nach Abschlag) sofort.
Inkassobüros streben in der Regel außergerichtliche Mahnverfahren an. Optional ist auch ein gerichtliches Mahnverfahren möglich. Wenn der Schuldner Widerspruch einlegt, kann es zu einem Klageverfahren kommen.
Die Kosten orientieren sich am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Alle anfallenden Kosten des beauftragten Inkassounternehmens, neben den eigentlichen Gebühren auch Auslagenersatz und eventuelle Gerichtskosten, hat der Schuldner zu tragen.
Start-ups/Wagniskapital
Der ein oder andere Investor ist in diesen Zeiten zurückhaltender geworden. Um die Start-ups zu unterstützen bieten KfW und EIF Wagniskaptitalgeber/VC-Fonds ein Co-Investment von 70:30 an. Bisher galt das Pari/Passu-Prinzip (50:50)
Weiterbildung
Wenn die Auftragslage stockt, kann Weiterbildung eine gute Zwischenlösung sein. Die Angebote variieren von Bundesland zu Bundesland.
Einen guten Überblick gibt die Agentur für Arbeit – Weiterbildungsschecks und Bildungsprämien.
Weitere Tipps und Hinweise auch hier.